
Interessengemeinschaft Versicherter im Transport- und Verkehrswesen
Unsere Aufgaben
Arbeitssichereit und Gesundheit
Gewählte Mitglieder der IVTV arbeiten im Präventionsausschuss der BGV stellen Informationen und Wissen zur Verfügung, und regen Untersuchungen an.
Wir sind vertreten in:
- Gefahrtarifausschuss
- Finanzauschuss
- Satzungsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Widerspruchs- und Einspruchsausschuss
- Rentenausschuss
Schiffahrt
Unfall in Kehl: Schiff knickt ein und droht zu sinken
Beim Beladen ist ein Frachtschiff im Hafen Kehl in der Mitte eingeknickt. Personen kamen laut Polizei nicht zu Schaden. Auch eine Umweltbelastung liegt nicht vor.
Nach Polizeiangaben wird das 100 m lange Schiff, das Schlacke laden sollte und am Anleger der Badischen Stahlwerke festgemacht hatte, derzeit komplett geleichtert. Das eingeströmte Wasser werde ebenso wie der noch an Bord befindliche Kraftstoff abgepumpt., teilte die Feuerwehr vor Ort mit. So soll ein Sinken des Schiffes verhindert werden.
Die Unfallursache ist noch nicht geklärt und soll von einem Sachverständigen untersucht werden. Die Ermittlungen seien noch im Gang, so die Polizei. Der Schiffsverkehr auf dem Rhein sei nicht beeinträchtigt.
Luftfahrt
WHO: Auf Langstreckenflügen unbedingt Masken tragen
Luftfahrt TOP News
In Europa wurde die Untervariante XBB.1.5 in kleiner, aber wachsender Zahl entdeckt, sagten Vertreter der WHO und Europas bei einer Pressekonferenz. Deshalb rät die leitende Notfallbeauftragte der WHO für Europa, Catherine Smallwood, den Fluggesellschaften und ihren Fluggästen, unbedingt bei Langstreckenflügen in Flugzeugkabinen, die als Umgebungen mit hohem Risiko bezeichnet werden, Mund-Nase-Schutzmasken zu tragen. Dies ist eine Empfehlung für Passagiere, die „von überall ankommen, wo eine weit verbreitete COVID-19-Übertragung stattfindet“, fügte sie hinzu.
Wie verbreitet ist die neue Subvariante Omicron? XBB.1.5 – die bisher am stärksten übertragbare Omicron-Subvariante – machte in der Woche bis zum 07. Januar 2023 genau 27 % der COVID-19-Fälle in den Vereinigten Staaten aus, sagten die dortigen Gesundheitsbehörden. Es ist aktuell unklar, ob XBB.1.5 eine eigene Welle globaler Infektionen verursachen wird. Aktuelle Impfstoffe schützen weiterhin vor schweren Symptomen, Krankenhausaufenthalten und Tod, sagen Experten.
Zu den Maßnahmen, die Länder ergreifen sollten, gehören die genomische Überwachung und die Ausrichtung auf Passagiere aus anderen Ländern. Auch sollte die Überwachung von Abwasser in der Nähe von Eintrittspunkten wie Flughäfen konsequent durchgeführt werden.
XBB.1.5 ist ein weiterer Nachkomme von Omicron, der ansteckendsten und jetzt weltweit dominierenden Variante des Virus, das COVID-19 verursacht. Es ist ein Ableger von XBB, der erstmals im Oktober entdeckt wurde und selbst eine Rekombination von zwei anderen Omicron-Subvarianten ist.
Die Besorgnis über die Verbreitung von XBB.1.5 rund um den Globus nimmt angesichts einer Welle von COVID-Fällen in China zu, nachdem das Reich der Mitte im Dezember 2022 seine „Null-COVID“-Politik aufgegeben hatte. Laut Daten, die Anfang Januar 2023 von der WHO gemeldet wurden, zeigte eine Analyse des chinesischen Zentrums für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten eine Dominanz der Omicron-Sublinien BA.5.2 und BF.7 unter lokal erworbenen Infektionen.
Wie können sich Flugreisende schützen? Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) haben am Dienstag, 10. Januar 2023, Empfehlungen für Flüge zwischen China und der Europäischen Union herausgegeben. Dazu gehörten „nicht-pharmazeutische Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus, wie das Tragen von Masken und Tests von Reisenden sowie die Überwachung des Abwassers als Frühwarninstrument zur Erkennung neuer Varianten“. Empfohlen werden stichprobenartige Tests ankommender Passagiere aus China und eine bessere Reinigung und Desinfektion von Flugzeugen, die diese Strecken bedienen.
Letzte Woche empfahl die integrierte politische Krisenreaktionsgruppe der EU (IPCR) – ein Gremium aus Beamten der 27 EU-Regierungen – außerdem, dass alle Passagiere auf Flügen von und nach China Gesichtsmasken tragen müssen und stichprobenartige Tests von Passagieren, die aus China ankommen, durchgeführt werden sollten (DMM berichtete). Viele Wissenschaftler – auch von der WHO – glauben, dass die Regierung in Peking das wahre Ausmaß des Ausbruchs und der Ausbreitung der neuen Seuche wahrscheinlich verschleiert.
Mehr als 20 Länder – darunter Zypern, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Lettland, die Niederlande, Portugal, Spanien und Schweden – fordern inzwischen COVID-Tests von Reisenden aus China. Quelle: WHO / DMM
Aufmerksamkeit versus Ablenkung
Konzentration und Aufmerksamkeit hängen neben körperlicher und geistiger Fitness auch von der Einrichtung des Fahrerarbeitsplatzes ab. Auf der einen Seite ist es die fahrzeugeigene Ergonomie, die hier entscheidende Voraussetzungen schafft. Andererseits haben Fahrerinnen und Fahrer oft selbst Einfluss darauf, wie gut oder schlecht sie an ihrem Arbeitsplatz arbeiten können.
Ein zentrales Problem für die Sicherheit von Fahrzeuginsassen ist Ablenkung. Da der Mensch sich nur auf eine Tätigkeit ganz fokussieren kann und das Führen eines Fahrzeuges die gesamte Aufmerksamkeit benötigt, ist die Konzentration auf die Fahraufgabe oberstes Gebot.
Absolut tabu sind all jene Beschäftigungen, bei denen Fahrerinnen und Fahrer den Blick sekundenlang vom Verkehrsgeschehen abwenden, wie Telefonieren, Lesen und Schreiben von Textnachrichten auf dem Smartphone, Essen und Trinken, Lesen von Frachtpapieren usw.
Ein guter Fahrer bzw. eine gute Fahrerin achtet immer darauf, konzentriert zu fahren, um jederzeit schnell auf wechselnde Situationen reagieren zu können.
Strassenverkehr

Immer dem Pfeil nach, dann macht man alles richtig – das ist schon der erste Irrtum. Klare Regeln gelten zwar auch im Parkhaus. Aber es gibt einige wichtige Besonderheiten.
Nicht nur manche Parkhäuser sind ziemlich unübersichtlich – sondern auch die Regeln, die dort gelten. Denn für Parkplätze und Parkhäuser sieht das Recht einige Sonderfälle vor.
Gilt hier auch die StVO?
Häufig findet sich in Parkhäusern oder auf Parkplätzen etwa vor dem Baumarkt ein Schild: „Hier gilt die StVO“. Heißt das im Umkehrschluss, dass ohne dieses Schild die StVO nicht gelten würde?
Nein, das heißt es nicht. Denn überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet, gilt auch die StVO – also auf allen Straßen, Wegen und Plätzen, die von der Allgemeinheit genutzt werden dürfen. Wem diese Fläche jeweils gehört, ist also nicht entscheidend, sondern ob sie von jedem ohne Weiteres befahren und anderweitig genutzt werden darf. Das trifft in der Regel auf Parkhäuser und Supermarkt-Parkplätze zu. Sie sind öffentlicher Verkehrsraum, es gilt also die StVO. Das entsprechende Schild soll daran erinnern.

Eine Fläche ist nur dann kein öffentlicher Verkehrsraum, wenn nur wenige Personen sie nutzen dürfen. Das muss dann jedoch eindeutig ausgeschildert sein oder der Zugang muss für andere durch ein Tor oder ähnliches gesperrt werden.
Ruhender und fließender Verkehr
Ein wichtiger Unterschied: Auf der Straße fließt der Verkehr, auf Parkflächen spricht man von ruhendem Verkehr. Autos sind hier die meiste Zeit nicht in Bewegung. Und wenn sie fahren, dann nur langsam. Das geht aus dem Rücksichtsnahmegebot hervor, entschied das Landgericht Saarbrücken (Az. 13 S 122/12). Demnach müssen Autofahrer auf Parkplätzen immer damit rechnen, dass andere gerade ausparken oder rückwärts fahren. Sie müssen so vorsichtig fahren, dass Sie jederzeit anhalten können, so die Richter.
Allgemein sehen Gerichte deshalb die Schrittgeschwindigkeit (nicht mehr als 10 km/h) im Parkhaus als angemessenes Tempo an. Außerdem sollten Sie immer bremsbereit sein. Andernfalls tragen Sie bei einem Unfall unter Umständen eine Teilschuld.
Gelten im Parkhaus die Vorfahrtsregeln?
Der fließende Verkehr hat Vorrang – so gilt es auf der Straße. Das bedeutet in der Praxis: Wer zum Beispiel ausparken will, muss dazu auf eine passende Gelegenheit warten.
Auf den Fahrspuren im Parkhaus hingegen ist die Vorfahrt nicht so eindeutig geregelt, wie es Ihnen von Verkehrsstraßen bekannt ist. Einige Gerichte gehen davon aus, dass die übliche Vorfahrtsregel – Rechts vor Links – hier nicht gilt. Wer auf der Fahrspur unterwegs ist, hat nicht unbedingt die Vorfahrt.
Stattdessen spielt im Parkhaus eine andere Verkehrsregel eine herausragende Rolle – genau wie im übrigen Straßenverkehr auch. Sie steht deshalb an erster Stelle der StVO. In Paragraph 1 Absatz 1 heißt es dort:
- Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht (Absatz 1).
- Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (Absatz 2).
Gerade was das Ein- und Ausparken anderer Autofahrer betrifft, müssen Sie im Parkhaus besondere Rücksicht nehmen und sich nicht auf die gewohnten Vorfahrtsregeln berufen.
Was die markierten Fahrspuren bedeuten
Markierungen auf den Fahrspuren erleichtern Autofahrern das Navigieren in den häufig recht unübersichtlichen Parkhäusern. Sie sind aber Empfehlungen für eine Fahrtrichtung und schreiben diese nicht vor. Auch wenn Sie einem Pfeil folgen, sollten Sie deshalb immer mit entgegenkommendem Verkehr rechnen.
Aufmerksamkeit versus Ablenkung
Konzentration und Aufmerksamkeit hängen neben körperlicher und geistiger Fitness auch von der Einrichtung des Fahrerarbeitsplatzes ab. Auf der einen Seite ist es die fahrzeugeigene Ergonomie, die hier entscheidende Voraussetzungen schafft. Andererseits haben Fahrerinnen und Fahrer oft selbst Einfluss darauf, wie gut oder schlecht sie an ihrem Arbeitsplatz arbeiten können.
Ein zentrales Problem für die Sicherheit von Fahrzeuginsassen ist Ablenkung. Da der Mensch sich nur auf eine Tätigkeit ganz fokussieren kann und das Führen eines Fahrzeuges die gesamte Aufmerksamkeit benötigt, ist die Konzentration auf die Fahraufgabe oberstes Gebot.
Absolut tabu sind all jene Beschäftigungen, bei denen Fahrerinnen und Fahrer den Blick sekundenlang vom Verkehrsgeschehen abwenden, wie Telefonieren, Lesen und Schreiben von Textnachrichten auf dem Smartphone, Essen und Trinken, Lesen von Frachtpapieren usw.
Ein guter Fahrer bzw. eine gute Fahrerin achtet immer darauf, konzentriert zu fahren, um jederzeit schnell auf wechselnde Situationen reagieren zu können.